Das Kunsthaus

Was ist das Kunsthaus Findorff?

Eine Begegnungsstätte für Kunst, Kultur, Wissenschaft und mehr. Nicht nur für den Stadtteil Findorff

Unsere Initiative Kunsthaus Findorff möchte sich aktiv am Stadtteilleben Findorff beteiligen.

Wir sind zwei Bremer Kunstschaffende, die ihre Aktivitäten und Angebote ausweiten möchten.

Im Kunsthaus Findorff in der Plantage 3 sollen Kunstinteressierte auf Kunstschaffende treffen können. Im unteren Stockwerk wird eine Begegnungsstätte für Kunst mit angeschlossenem Atelier eingerichtet. Dort sollen in regelmäßigem Abstand Vernissagen und Veranstaltungen stattfinden. 

Wir werden hier unsere eigenen Werke in Ausstellungen der Öffentlichkeit präsentieren, Workshops und Seminare anbieten und Gastkünstlern die Möglichkeit geben, ihre Kunst auszustellen.

Anreiseskizze

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Galerie Kunst:Haus:Findorff
(im folgenden Text als „Galerie“ bezeichnet)

Heike Seyffarth und Manfred Schlösser

Plantage 3, 28215 Bremen


1 . Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Galerie verbindlich. Die Begriffe „Künstler“, „Leihgeber“ und alle anderen hier aufgeführten generischen Maskulina beziehen sich in diesem Zusammenhang auf alle Geschlechter und alle diversen Erscheinungsformen des menschlichen Phänotyps (m, f, d, trans und *). Unter dem Begriff „Werk“ sind die auszustellenden Kunstwerke zu verstehen. Die ausstellenden Künstler und Leihgeber von Werken bestätigen durch ihre Unterschriften, von diesen AGB Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren.

2. Verkäufe
Die Galerie tritt nur als Vermittlerin zwischen Künstler/Leihgebern und Kaufinteressenten und tritt nicht als Verkäuferin auf.

3. Versicherung der Kunstwerke
Die vom ausstellenden Künstler/Leihgeber angelieferten Werke sind von Seiten der Galerie nicht versichert. Die Galerie haftet nur für von der Galerie zu verantwortende grob fahrlässige Schäden und nicht für Schäden wie z. B. durch Diebstahl, Beschädigung durch Dritte, Brand, Feuer und Wasserschaden. Es ist dem Künstler/Leihgeber freigestellt auf eigene Initiative und Kosten seine Werke zu versichern.

4. Anlieferung
Die Werke sind vom Künstler/Leihgeber zu einem festgelegten Zeitpunkt hängefertig und ausstellungsbereit in der Galerie auf eigene Kosten anzuliefern. Die Werke müssen eindeutig identifizierbar sein und auf der Rückseite oder an passender Stelle mit Titel und Namen des Künstlers/Leihgebers versehen sein. Der Künstler/Leihgeber erstellt eine Liste mit seinen Werken, die Titel und technische Angaben enthält. Diese Liste stellt er der Galerie mit Anlieferung der Werke zur Verfügung.

5. Ende der Ausstellung
Mit dem Künstler/Leihgeber und der Galerie wird im Vorfeld ein Zeitrahmen festgelegt. Der Künstler/Leihgeber verpflichtet sich, seine ausgestellten Werke erst nach Ende der Ausstellung zeitnah abzuholen.

6. Der Künstler/Leihgeber gestattet der Galerie die Möglichkeit, mit Abbildungen seiner Werke Öffentlichkeits- und Pressearbeit zu betreiben. Die Galerie wird ermächtigt, im Rahmen der Ausstellung Bilder der Kunstwerke an die Presse zu geben und Fotografen zu erlauben, ihre ausgestellten Werke zu fotografieren und diese Fotos für journalistische Zwecke zu verwenden.

Heike Seyffarth und Manfred Schlösser